Gartenwasser

 

Abwassergebühren senken durch Einbau eines Gartenwasser-Zählers.

Auf Grund einer Rechtsänderung wird dieser Bereich derzeit überarbeitet.
 

Vorab einige wichtige Informationen:

- Die VBS wird künftig keine Gartenwasserzähler
   mehr ausgeben; bereits eingebaute Zähler werden
   nach Ablauf der Eichfrist ersatzlos ausgebaut und
   eingezogen.
- Einzubauende Gartenwasserzähler müssen fest in
   der Gartenwasserleitung installiert werden.
- Bei der Gebührenabrechnung gilt eine Freimenge
   von 10 m³, d.h. nur der darüberhinausgehende

   Verbrauch wird von den Kanalgebühren freigestellt.



Bei Fragen stehen Ihnen Herr Nelson (Technik) und Tino Schiebe (Finanzen) gerne zur Verfügung.

Die Einbauvarianten finden Sie unter Downloads/Formulare.

Druckversion | Sitemap
© Versorgungs-, Bau- und Servicegesellschaft (VBS) Kommunalunternehmen ~ Anstalt des öffentlichen Rechts der Gemeinde Pullach i. Isartal
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
Bei den Links zu externen Seiten handelt es sich ausschließlich um fremde Inhalte, für die die VBS keine Haftung übernimmt und deren Inhalt sich die VBS nicht zu eigen macht.