Gartenwasser
Abwassergebühren senken durch Einbau eines Gartenwasser-Zählers.
Auf Grund einer Rechtsänderung wird dieser Bereich derzeit überarbeitet.
Vorab einige wichtige Informationen:
- Die VBS wird künftig keine Gartenwasserzähler
mehr ausgeben; bereits eingebaute Zähler werden
nach Ablauf der Eichfrist ersatzlos ausgebaut und
eingezogen.
- Einzubauende Gartenwasserzähler müssen fest in
der Gartenwasserleitung installiert werden.
- Bei der Gebührenabrechnung gilt eine Freimenge
von 10 m³, d.h. nur der darüberhinausgehende
Verbrauch wird von den Kanalgebühren freigestellt.
Bei Fragen stehen Ihnen Herr Nelson (Technik) und Tino Schiebe-Berning (Finanzen) gerne zur
Verfügung.
Die Einbauvarianten finden Sie unter Downloads/Formulare.