Gartenwasser

 

Abwassergebühren senken durch Einbau eines Gartenwasser-Zählers.

Auf Grund einer Rechtsänderung wird dieser Bereich derzeit überarbeitet.
 

Vorab einige wichtige Informationen:

- Die VBS wird künftig keine Gartenwasserzähler
   mehr ausgeben; bereits eingebaute Zähler werden
   nach Ablauf der Eichfrist ersatzlos ausgebaut und
   eingezogen.
- Einzubauende Gartenwasserzähler müssen fest in
   der Gartenwasserleitung installiert werden.
- Bei der Gebührenabrechnung gilt eine Freimenge
   von 10 m³, d.h. nur der darüberhinausgehende

   Verbrauch wird von den Kanalgebühren freigestellt.



Bei Fragen stehen Ihnen Herr Nelson (Technik) und Tino Schiebe-Berning (Finanzen) gerne zur Verfügung.

Die Einbauvarianten finden Sie unter Downloads/Formulare.

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