Aktuelles

13.12.2023

Bekanntmachung

Der Verwaltungsrat der Versorgungs-, Bau- und Servicegesellschaft (VBS) Kommunalunternehmen hat in der öffentlichen Sitzung am 14. November 2023 eine 1. Satzung zur Änderung der Satzung zum 01.01.2024 für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Versorgungs-, Bau- und Servicegesellschaft (VBS) Kommunalunternehmen (Wasserabgabesatzung – WAS) beschlossen.

Bekanntmachung 1. Nachtrag zur WAS ab 01.01.2024
2023-12-06_Bekanntmachung 1. Nachtrag zu[...]
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Hinweis Bekanntmachung Aushänge 1. Satzung zur Ändg. der WAS ab 01.01.2024
2023-12-06_Hinweis Bekanntmachung_Aushän[...]
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Ausfertigung_1. Satzung zur Ändg. der WAS ab 01.01.2024
2023-12-04_Ausfertigung_1. Satzung zur Ä[...]
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15.12.2021

 

Bekanntmachung

 

Jahresabschluss der Versorgungs-, Bau- und Servicegesellschaft (VBS) Kommunalunternehmen

für das Jahr 2018

 

 

Der Verwaltungsrat der VBS Kommunalunternehmen hat gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 8 der Unternehmenssatzung i. V. m. § 27 Abs. 1 der Verordnung über Kommunalunternehmen (KUV) in seiner Sitzung am 29.11.2021 den Abschluss für das Wirtschaftsjahr 2018 festgestellt und dem Vorstand die Entlastung erteilt.

 

Der zum 31.12.2018 ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von insgesamt 1.109.082,87 EUR wird mit dem bestehenden Gewinnvortrag verrechnet und auf neue Rechnung vorgetragen.

 

„Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers:

 

An die Versorgungs-, Bau- und Servicegesellschaft (VBS) Kommunalunternehmen

Anstalt des öffentlichen Rechts der Gemeinde Pullach i. lsartal

 

Prüfungsurteile

 

Wir haben den Jahresabschluss der Versorgungs-, Bau- und Servicegesellschaft (VBS) Kommunalunternehmen Anstalt des öffentlichen Rechts der Gemeinde Pullach i. lsartal, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Versorgungs-, Bau- und Servicegesellschaft (VBS) Kommunalunternehmen Anstalt des öffentlichen Rechts der Gemeinde Pullach i. lsartal für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 geprüft.

 

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

 

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Kommunalunternehmens zum 31.12.2018 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 und

 

  • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Kommunalunternehmens. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften sowie den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

 

 

Gemäß § 27 Abs. 3 KUV wird der Jahresabschluss mit Bestätigungsvermerk hiermit öffentlich bekanntgegeben.

 

Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen ab sofort bei der Versorgungs-, Bau- und Servicegesellschaft (VBS) Kommunalunternehmen im Rathaus der Gemeinde Pullach i. Isartal, Johann-Bader-Str. 21, 82049 Pullach i. Isartal, Zimmer 110, öffentlich aus. Die Jahresabschlussunterlagen und der Lagebericht können während der üblichen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnerstag zusätzlich von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr) oder nach Terminvereinbarung (Tel. 089 744744202) bis zum 20.01.2022 eingesehen werden.

 

Wir weisen darauf hin, dass die jeweils aktuell geltenden infektionsschutzrechtlichen Regelungen eingehalten werden müssen. Bei uns gelten derzeit die „3G“-Regeln. Personen, die Einsicht in die Jahresabschlussunterlagen und den Lagebericht der VBS nehmen wollen, müssen über aktuelle „3G“-Nachweise (geimpft, genesen, getestet) verfügen und die jeweils gültigen Hygieneregeln (Mund-Nasenschutz etc.) einhalten. Die Überprüfung des Vorliegens der einschlägigen Nachweise und der Einhaltung der einschlägigen Regeln behalten wir uns vor. Sofern die entsprechenden Nachweise nicht vorgelegt bzw. Regelungen nicht eingehalten werden, behalten wir uns vor, die Einsichtnahme erst dann zuzulassen, wenn die betreffenden Personen die notwendigen Nachweise vorlegen und die gültigen Hygieneregeln einhalten.

 

 

 

Tino Schiebe-Berning                               Peter Kotzur

Kaufmännischer Vorstand                      Technischer Vorstand

Bekanntmachung Jahresabschluss VBS 2018
2021-12-13_Bekanntmachung_Jahresabschlus[...]
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01.04.2020

 

Corona: Organisatorische Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit der Wasserversorgung für die Gemeinde Pullach i. Isartal durch die VBS

 

Das von der VBS geförderte und der Pullacher Bevölkerung bereitgestellte Trinkwasser ist von ausgesprochen hoher Qualität, wird mit einem hohen hygienischen Standard gefördert und entsprechend den geltenden Regeln der Technik verteilt.

 

Nach aktuellem Kenntnisstand ist nicht von einem Risiko durch das Vorhandensein oder die Weiterverteilung von Coronaviren im Trinkwasser auszugehen.

 

Um eine Übertragung von Mensch zu Mensch zu verhindern, ist es für die Mitarbeiter der Versorgungs-, Bau- und Servicegesellschaft (VBS) Kommunalunternehmen noch wichtiger, auf die individuelle Hygiene zu achten als dies im Normalbetrieb ohnehin der Fall ist. Des Weitern wurden von der VBS verschiedene organisatorische Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass keine gegenseitige Übertragungsmöglichkeit besteht.

Um die betriebliche Sicherheit gewährleisten zu können, wurden die technischen Mitarbeiter in zeitlich und räumlich getrennt arbeitende Teams eingeteilt. Jedes diensthabende Team besteht aus einem Außendienstmitarbeiter und einem Kollegen im Homeoffice. Die Teams arbeiten im wöchentlichen Wechsel. So ist sichergestellt, dass unsere Wasserversorgung auch bei einzelnen Personalausfällen weiterhin betriebssicher arbeiten kann.

Bei größeren Störungen wie der Behebung von Wasserrohrbrüchen kann die VBS auf externe Firmen zurückgreifen, die ähnlich organisiert sind. Wir arbeiten auch Hand in Hand mit der Freiwilligen Feuerwehr Pullach i. Isartal und der Gemeinde Baierbrunn, so dass wir uns bei pandemiebedingten Personalausfällen gegenseitig unterstützen können.

Fragen zur Gebührenabrechnung oder zur Technik können wir derzeit leider nicht persönlich beantworten, da das Rathaus für den Parteiverkehr geschlossen ist. Unsere Mitarbeiter sind jedoch wie gewohnt telefonisch oder über E-Mail erreichbar. Eine detaillierte Übersicht der Kontaktadressen finden Sie auf unserer Webseite unter www.vbs-pullach.de.

Bei Störungen und Rohrbrüchen erfolgt die Alarmierung des Notdienstes der VBS über die Polizei oder die Feuerwehreinsatzzentrale.

 

Peter Kotzur                                     Tino Schiebe

Technischer Vorstand                       Kaufmännischer Vorstand

01.04.2020

 

Infos zu Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die öffentliche Wasserversorgung

 

Auf der Website des Bayerisches Landesamt für Umwelt finden Sie immer die aktuellen Informationen über Auswirkung der Corona-Pandemie auf die öffentliche Wasserversorgung.

 

Des Weitern erhalten Sie auf der Website des Umweltbundesamt Informationen zur Übertragung des Coronavirus über das Trinkwasser.

 

 

20.11.2019

 

Neue Wasser- und Abwassergebühren ab dem 01.01.2020

 

 

In seiner Sitzung am 19.11.2019 hat der Verwaltungsrat der VBS die neuen Beitrags- und Gebührensatzungen für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgungen ab dem 01.01.2020 beschlossen. Entsprechend dieser Beschlüsse sinkt die Belastung insgesamt von derzeit 3,41 € (netto) pro Kubikmeter verbrauchtem Wasser und eingeleiteten Abwasser auf nunmehr 2,66 € (netto) pro Kubikmeter. Zwar steigen die Verbrauchsgebühren pro Kubikmeter im Bereich der Wasserversorgung aufgrund der in den nächsten Jahren zwingend notwendigen Investitionen leicht von 0,89 € (netto) auf 1,06 € (netto) an aber demgegenüber sinken die Einleitungsgebühren deutlich von aktuell 2,52 € auf 1,60 € pro Kubikmeter, sodass die Gebührenbelastung für die Bürger insgesamt sinkt.

 

 

20.08.2019

 

Die VBS Pullach baut die Brücke beim Kraftwerk Höllriegelskreuth neu.

- Einhub der Stahlträger am 20.11.2019 -

 

Anfang August haben die Bauarbeiten für den Neubau der Brücke beim Kraftwerk Höllriegelskreuth begonnen.

Mit dem Kauf des ehemaligen Kraftwerks-Bauhof der Uniper Kraftwerke GmbH (ehemals e.on) durch die Gemeinde 2010 wurde auch die Brücke beim Kraftwerk Höllriegelskreuth über den Isarwerkkanal miterworben. In Folge wurde die VBS Pullach mit dem Unterhalt und Neubau der Brücke beauftragt.

 

Erbaut wurde die bestehende Brücke Anfang der 1960er Jahre. Nach nunmehr über 50 Jahren hat auch der Zahn der Zeit  an der Brücke genagt. Die Anfang 2017 durchgeführte Bauwerksbegutachtung hat ergeben, dass die Standsicherheit des Bauwerks zwar noch gegeben ist, aber die Dauerhaftigkeit nunmehr eingeschränkt ist. Durch die Verkehrsbelastung und die Materialermüdung entstanden Risse in der Fahrbahnoberfläche. In diese konnte die Feuchtigkeit eindringen und im Winter gefrieren, Frostaufbrüche waren die Folge. Das im Streusalz enthaltene Chlorid floss deswegen ungehindert in den Beton und griff den Bewehrungsstahl an. Die Tragfähigkeit der Brücke war aus diesem Grund eingeschränkt. Es erfolgte nun eine Gewichtsbeschränkung auf Fahrzeuge kleiner gleich 30to. Weiterhin entspricht die Brücke auch nicht mehr den aktuellen verkehrssicherheitstechnischen Standards.

 

Nachdem sich durch eine Sanierung der Brücke eine Wiederherstellung der vollständigen Tragfähigkeit und Dauerhaftigkeit nicht erreichen lassen würde hat sich die VBS Pullach für einen Neubau südlich der alten Brücke entschieden. Beauftragt mit der Planung und Bauüberwachung wurde das Ingenieurbüro Kirchberger Scheerschmidt Ingenieure aus Rosenheim.

Nach der Untersuchung von mehreren Varianten ist die Wahl auf eine Stahlverbundfertigteilbauweise gefallen. Hierbei sind die Träger aus Stahl und die Fahrbahnplatten aus Betonfertigteilen. Die Variante hat den Vorteil einer kurzen Bauzeit und einer hohen statischen Effizienz.  

 

Die Bauvorbereitungen erfolgten aufgrund von naturschutzrechtlichen Vorschriften bereits im Februar dieses Jahres, der Bewuchs und die Bäume im Baufeld wurden zurückgeschnitten. Die Rodung und der Oberbodenabtrag erfolgte Ende April bzw. Anfang Mai.

 

Anfang August startete dann der eigentliche Baubeginn mit dem Baugrubenaushub und der Erstellung der Widerlager. Ausführende Baufirma ist die  Porr GmbH & Co. KGaA, Tiefbau BG Bayern-Süd aus Saaldorf-Surheim.

In der Nacht vom 19.auf den 20. November 2019 werden nun die  zwei 38,22m langen und je 16,7 Tonnen schweren Stahlträger per Schwertransporter angeliefert. Die Stahlträger wurden bei NCA Container- u. Anlagenbau GmbH aus St. Paul im Lavanttal, Österreich hergestellt.

 

Der Einhub der Träger soll am selben Tag mittels Autokran erfolgen. Nachdem die Träger dann den Kanal überspannen, können nun die einzelnen zuvor hergestellten Fertigteile in den darauffolgenden Tagen aufgelegt werden. Es ist davon auszugehen, dass die Arbeiten spätestens am 25. November abgeschlossen sind. Nach Abschluss der Einhubarbeiten kann die Ortbetonergänzung der Fahrbahnplatten erfolgen. Danach wird die Baustelle in die Winterpause gehen, da die Temperaturen für weitere Betonagearbeiten zu niedrig sind.  Anfang des nächsten Jahres werden dann die Kappen, das Geländer und die Abdichtung erstellt. Die Fertigstellung des Brückenbauwerks soll voraussichtlich im Juli 2020 erfolgen.

 

Die alte Brücke ist bis zur Nutzungsfreigabe der neuen Brücke für den Verkehr freigegeben. Im Anschluss daran werden noch die Ver- und Entsorgungsleitungen für den Gewerbepark verlegt und die Oberflächen im Bereich der Zuwegung wieder hergestellt. Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt dann der Abriss der alten Brücke.

 

 

01.08.2018:

 

Wechsel im Vorstand der VBS Versorgungs-, Bau- und Servicegesellschaft Kommunalunternehmen

 

Nach knapp zehn Jahren kommt es zu einem Wechsel auf der Position des kaufmännischen Vorstands der VBS: Herr Marcus Eckert verlässt zum 31.07.2018 das Kommunalunternehmen, um bei der Stadt Füssen im Allgäu neue Herausforderungen anzugehen.

 

Sein Nachfolger, Herr Tino Schiebe, wurde in der Sitzung des Verwaltungsrats der VBS am 16.07.2018 einstimmig zum neuen kaufmännischen Vorstand bestellt. Er wird wie Herr Eckert ebenfalls stellvertretender Kämmerer (stellv. Leiter der Abteilung Finanzen) der Gemeinde Pullach i. Isartal und beide Positionen am 01.08.2018 antreten. Herr Schiebe verfügt über fundierte kaufmännische Kenntnisse in der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung aus seinen Tätigkeiten innerhalb der Stadtwerke Erfurt Gruppe bei der Nordthüringer Wasserversorgung und Abwasserbehandlung GmbH, der Bsys Mitteldeutsche Beratungs- und Systemhaus GmbH, der GWA Gesellschaft für Wasser- und Abwasserservice mbH und der ThüWa ThüringenWasser GmbH. Danach war Herr Schiebe knapp drei Jahre im Referat Wasser des Landesverwaltungsamts Sachsen-Anhalt in Halle (Saale) tätig. Zuletzt war der 40-jährige Dipl.-Kaufmann (FH) und Betriebswirt (VWA) bei den Staatlichen Naturwissenschaftlichen Sammlungen Bayerns als Finanzverwalter des im Aufbau befindlichen BIOTOPIA – Naturkundemuseum Bayern, der Erweiterung und Neuerfindung des bestehenden Museum Mensch und Natur, am Nymphenburger Schloss in München beschäftigt.

 

Gemeinsam mit Herrn Peter Kotzur, der seit Gründung der VBS im Jahr 2004 als technischer Vorstand verantwortlich ist, wird Herr Schiebe die weitere Entwicklung der Geschäftsfelder der VBS vorantreiben und freut sich auf die neuen Aufgaben und Herausforderungen in Pullach.

 

Das Vorstandsteam der VBS komplettieren Christine Eisenmann als Stellvertreterin für den Bereich Technik und Herr André Schneider als Stellvertreter für den kaufmännischen Bereich.

 

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Erneuerung der Wasserleitung in der Münchener Straße (nördlicher Teil).

Mitverlegung eines Glasfaserleerrohrsystems

 

Im Rahmen der kontinuierlichen Erneuerung von Trinkwasserleitungen im Ortsnetz der Gemeinde Pullach wird die

Versorgungs-, Bau- und Servicegesellschaft (VBS) Kommunalunternehmen ab Montag den 09.07.2018

die Trinkwasserhauptleitung in Ihrer Straße erneuern sowie Leerrohre für ein späteres Glasfasernetz verlegen.

Die Baumaßnahme der VBS wird voraussichtlich bis Ende August 2018 abgeschlossen sein.

 

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Bekanntmachung einer Verwaltungsratssitzung

Am Dienstag, 15.11.2016, um 19:00 Uhr findet im Sitzungssaal des Rathauses
eine Sitzung des Verwaltungsrates der VBS KU mit folgender Tagesordnung statt:

 

1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit des Verwaltungsrates

1.1 Genehmigung der vorgelegten Tagesordnung

2 Satzungsänderungen zur Neufestsetzung von Gebühren für die Jahre 2016 - 2018
a) 5. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der VBS Kommunalunternehmen
b) 6. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der VBS Kommunalunternehmen

 

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

 

Eine Ergänzung bzw. Erweiterung der Tagesordnung bleibt vorbehalten.


Pullach i. Isartal, 04.11.2016

Susanna Tausendfreund
Verwaltungsratsvorsitzende

 

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Auswertung der Ist- und Bedarfsabfrage Glasfaser

Die Umfrage der VBS zum Bedarf an Glasfaser-Internetzugängen ist ausgewertet - die Ergebnisse finden Sie hier.

Vielen Dank an alle Pullacher Haushalte, die teilgenommen haben!

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Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis bis 2033

Die SZ berichtet online über die "Höchste Güte" unseres Pullacher Trinkwassers.

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Zählerablesung und Jahresabrechnung 2015

Die VBS hat am 08.12. die Unterlagen für die Selbstablesung der Wasserzähler versendet. Wie immer können Sie die Zählerstände per Post, per Mail, per Fax oder telefonisch (bei Frau Schellerer, Tel. 744744-34) mitteilen.

Bitte melden Sie sich umgehend, sollten Sie keine Ableseunterlagen erhalten haben.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe bei der Erstellung der Jahresabrechnung 2015!

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Warnung vor falschen Wasserwerkern

Der Pressebericht der Bayerischen Polizei berichtete am 16.11.2015 über falsche Wasserwerker, die sich in Pullach und München-Schwabing Zugang zu Wohnhäusern verschafft hatten und im Schwabinger Fall mit Diebesgut im Wert von 1.000 Euro entkommen sind.

Die VBS warnt daher davor, unbekannten Personen Zugang zum Haus zu gewähren. Die beiden Wasserwerker der VBS, Herr Reder und Herr Springer sowie unser Wassermeister Herr Nelson können sich - wie auch alle anderen Mitarbeiter der VBS - mit einem Dienstausweis ausweisen. Bitte lassen Sie sich diesen in jedem Fall zeigen.
Wenn Sie sich unsicher sind erreichen Sie uns für telefonische Rückfragen unter 089/744744-0.

Sollten Sie sachdienliche Hinweise geben können, werden Sie gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 65, Tel. 089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.

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André Nelson absolviert Ausbildung zum Wassermeister

Am Freitag, den 03.07.2015 konnte André Nelson den verdienten Lohn für zwei Jahre harte Fortbildungszeit in Empfang nehmen: Im Rahmen einer Feierstunde wurde ihm von der Bayerischen Verwaltungsschule sein Meisterbrief ausgehändigt.

Der Vorstand der VBS, Peter Kotzur und Marcus Eckert gratulierten Herrn Nelson ebenfalls zum erfolgreichen Abschluss und wünschen ihm eine gute Hand bei der Leitung der Pullacher Wasserversorgung.

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Bakterium "Pseudomonas aeruginosa" in Wasserzählern

In den vergangenen Wochen sind die Wasserversorger in Hamburg, Köln, Berlin und auch die Stadtwerke München bei stichprobenartigen Kontrollen fabrikneuer Wasserzähler auf eine Belastung einzelner Geräte mit dem Bakterium Pseudomonas aeruginosa gestoßen.
Direkt nach Bekanntwerden dieser Keimfunde haben wir vorsorglich den Einbau fabrikneuer Wasserzähler gestoppt.

Derzeit klären wir mit dem Hersteller der Zähler, ob auch dessen Lieferungen betroffen sein können und werden die Zähler ggf. von einem unabhängigen Labor überprüfen lassen.

Wir haben in diesem Jahr jedoch ausschließlich Zähler aus dem Produktionsjahr 2013 verbaut, bei denen bislang keine Kontamination bekannt geworden ist.
Nach aktuellem Stand können wir daher eine Gefährundung unserer Kunden durch belastetes Trinkwasser ausschließen.

Sobald uns nähere Informationen vorliegen, werden wir Sie hier wieder informieren.

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Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2013

Der Verwaltungsrat der VBS Kommunalunternehmen hat gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 8 der Unternehmenssatzung i.V.m. § 27
Abs. 1 der Verordnung über Kommunalunternehmen (KUV) in seiner Sitzung am 30.09.2014 den Abschluss für das Wirtschaftsjahr 2013 festgestellt und dem Vorstand die Entlastung erteilt.

Gemäß § 27 Abs. 3 KUV wird der Jahresabschluss mit Bestätigungsvermerk hiermit öffentlich bekanntgegeben. Er kann unter >Über uns >Downloads heruntergeladen werden oder im Rathaus, Zi. 108, während der üblichen Öffnungszeiten (Mo.-Fr.: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Do. zusätzlich von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr) oder nach Terminvereinbarung (Tel. 744744-36) eingesehen werden.
Den vollständigen Text der Bekanntmachung inklusive Bestätigungsvermerk finden Sie hier.

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4. Änderung der Unternehmenssatzung der VBS

In der Sitzung vom 23.09.2014 hat der Gemeinderat die 4. Änderungssatzung zur Unternehmenssatzung der VBS beschlossen.

Hauptgegenstand war die Erweiterung des Unternehmensauftrags. Die VBS darf nunmehr eigene und gemeindliche Liegenschaften bauen, unterhalten und bewirtschaften. Hintergrund der Änderung ist die Übernahme des Gewerbeparks Höllriegelskreuth, den die VBS künftig im Rahmen eines Pachtvertrags mit der Gemeinde bewirtschaften soll.

Daneben wurden textliche Anpassungen vorgenommen und die Anzahl der Verwaltungsräte - mit 5 sonstigen Mitgliedern neben der Verwaltungsratsvorsitzenden Frau Tausendfreund einer weniger als bisher - neu geregelt. Ursprünglich hatte der Gemeinderat hier eine flexible Regelung zur Anzahl der Verwaltungsräte vorgesehen und beschlossen, diese wurde jedoch vom Landratsamt als unzulässig verworfen.

Die Änderungssatzung kann hier eingesehen werden, die neue Unternehmenssatzung finden Sie unter Downloads/Formulare.

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Bekanntmachung einer Verwaltungsratssitzung

Am Dienstag, 30.09.2014, um 19:30 Uhr
findet im kleinen Sitzungssaal des Rathauses
eine Sitzung des Verwaltungsrates der VBS KU mit folgender Tagesordnung statt.

1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit des Verwaltungsrates

1.1 Genehmigung der vorgelegten Tagesordnung

2 4. Änderung der Entwässerungssatzung (EWS) der VBS

3 Fragestunde / Sonstiges

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Eine Ergänzung bzw. Erweiterung der Tagesordnung bleibt vorbehalten.

Pullach i. Isartal, 23.09.2014

Susanna Tausendfreund
Verwaltungsratsvorsitzende

Gegenstand der Änderung der Entwässerungssatzung ist der Wegfall der §§ 24 und 25 auf Grund der vorgenommenen Änderungen beim Gartenwasser.

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Neuester Prüfbericht bestätigt Qualität des Pullacher Trinkwassers

Gemäß den Vorgaben der Eigenüberwachungsverordnung lässt die VBS regelmäßig Trinkwasserproben durch das Labor der Stadtwerke München nehmen und mikrobiologisch und physikalisch-chemisch untersuchen.

Auch die letzte Prüfung Ende Juni 2014 bescheinigt dabei wieder die hervorragende Qualität des Pullacher Trinkwassers. So wurden keinerlei Bakterien nachgewiesen und auch die chemisch-physikalischen Parameter entsprechen den Anforderungen der Trinkwasserverordnung.

Insbesondere konnten auch keine Rückstände von Pflanzenschutzmitteln nachgewiesen werden.

An heißen Sommertagen ist reichliches Trinken besonders wichtig, denn der Wasserbedarf ist bedingt durch das Schwitzen erhöht. Abhängig vom Alter sollten rund 1,5 Liter über den Tag verteilt getrunken werden, bei Hitze dürfen es bei Gesunden ruhig 3 Liter und mehr sein, empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für Ernährung. Mit gutem Gewissen können Sie dabei zum einfachsten Getränkelieferanten gehen: Ihrem eigenen Wasserhahn!

Zum Nachlesen erhalten Sie hier mit freundlicher Genehmigung der SWM den neuesten Prüfbericht.

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Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2012

Der Verwaltungsrat der VBS Kommunalunternehmen hat gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 8 der Unternehmenssatzung i.V.m. § 27
Abs. 1 der Verordnung über Kommunalunternehmen (KUV) in seiner Sitzung am 03.02.2014 den Abschluss für das Wirtschaftsjahr 2012 festgestellt und dem Vorstand die Entlastung erteilt.

Gemäß § 27 Abs. 3 KUV wird der Jahresabschluss mit Bestätigungsvermerk hiermit öffentlich bekanntgegeben. Er kann unter >Über uns >Downloads heruntergeladen werden oder im Rathaus, Zi. 108, während der üblichen Öffnungszeiten (Mo.-Fr.: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Do. zusätzlich von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr) oder nach Terminvereinbarung (Tel. 744744-36) eingesehen werden.

Den vollständigen Text der Bekanntmachung inklusive Bestätigungsvermerk finden Sie hier.

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Bekanntmachung einer Verwaltungsratssitzung

Am Montag, 03.02.2014, um 19:30 Uhr
findet im großen Sitzungssaal des Rathauses
eine Sitzung des Verwaltungsrates der VBS mit folgender Tagesordnung statt.

1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit des Verwaltungsrates

1.2 Genehmigung der vorgelegten Tagesordnung

2 Änderungen der Stammsatzungen und der Beitrags- und Gebührensatzungen der VBS

3 Fragestunde / Sonstiges

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Eine Ergänzung bzw. Erweiterung der Tagesordnung bleibt vorbehalten.
Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 4 der Unternehmenssatzung ziehe ich zu dieser Sitzung die beiden Vorstände Herrn Kotzur und Herrn Eckert hinzu.

Pullach i. Isartal, 27.01.2014

Jürgen Westenthanner
Verwaltungsratsvorsitzender

Hauptthema des öffentlichen Teils sind die Änderungen der Stamm- und Beitrags-und Gebührensatzungen im Abwasserbereich. Hier erfolgt zum einen eine Änderungen bei der Eigenberwachungspflicht hinsichtlich der durchzuführenden Druckprüfungen (Stammsatzung) und zum anderen eine Änderung der Regelungen zu den sog. Gartenwasserzählern (Beitrags- und Gebührensatzung).

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Verspätete Zusendung der Gebührenbescheide für Wasser und Abwasser

Die Bescheide für die Jahresabrechnung 2013 konnten auf Grund von Kapazitätsengpässen im Zusammenhang mit der SEPA-Umstellung von unserem Druckdienstleister leider nicht rechtzeitig geliefert werden.

Die Schreiben, die das Datum vom 21.01.2014 tragen, werden daher voraussichtlich erst ab 27.01. versandfertig sein.

Die hierdurch auf ca. 3 Wochen verkürzte Zahlungsfrist für Nachzahlungen bitten wir zu entschuldigen – für etwaige Widersprüche werden wir zur Fristberechnung vom tatsächlichen Versendungsdatum ausgehen, so dass Ihnen keine Nachteile entstehen.

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Neuester Prüfbericht bestätigt Qualität des Pullacher Trinkwassers

Gemäß den Vorgaben der Eigenüberwachungsverordnung lässt die VBS regelmäßig Trinkwasserproben durch das Labor der Stadtwerke München nehmen und mikrobiologisch und physikalisch-chemisch untersuchen.

Auch die letzte Prüfung im August bescheinigt dabei wieder die hervorragende Qualität des Pullacher Trinkwassers. So wurden keinerlei Bakterien nachgewiesen und auch die chemisch-physikalischen Parameter entsprechen den Anforderungen der Trinkwasserverordnung.

Insbesondere konnten auch keine Rückstände von Pflanzenschutzmitteln nachgewiesen werden.

Auch im Winter sollten Sie deshalb der Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung folgen und täglich ca. 1,5 Liter trinken. Mit gutem Gewissen können Sie dabei zum einfachsten Getränkelieferanten gehen: Ihrem eigenen Wasserhahn!

Zum Nachlesen erhalten Sie hier mit freundlicher Genehmigung der SWM den neuesten Prüfbericht.

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VBS unterstützt Regenbogen Arbeit gGmbH bei der Beschaffung eines neuen Fahrzeugs

Die Regenbogen Arbeit gGmbH versteht sich als Partner der Politik in dem Anliegen, auch benachteiligten Personengruppen die Chance zu bieten, am Arbeitsleben teilzunehmen und damit soziale Ausgrenzung mit all ihren negativen Folgen zu vermeiden. Seit 1995 betreibt die Regenbogen Arbeit gGmbH den Wertstoffhof der Gemeinde Pullach. Die Bürger schätzen die schnelle, freundliche und unkomplizierte Hilfe durch die Mitarbeiter des Wertstoffhofes.
Daher war es für die VBS eine Selbstverständlichkeit, die Arbeit des Regenbogen zu unterstützen und durch eine Werbebeteiligung die Beschaffung eines neuen Pritschenwagens für den Pullacher Wertstoffhof zu unterstützen.

Das neue Fahrzeug wird am 18.06.2013 offiziell übergeben und in Dienst gestellt.

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Beauftragung der VBS mit der Erstellung des Glasfasernetzes für Pullach

In seiner Sitzung am 16.04.2013 hat der Gemeinderat den Businessplan der VBS zum Glasfasernetz zur Kenntnis gemommen und die VBS beauftragt, das Projekt umzusetzen.

Damit wird die VBS während der kommenden Jahre bei allen eigenen Baumaßnahmen und bei geeigneten Tiefbauarbeiten Dritter, wie der IEP GmbH oder der Gemeinde, Leerrohre ("Speed Pipes") mitverlegen. Damit können einerseits in beträchtlichem Umfang Kosten eingespart werden und andererseits die Belastungen durch zusätzliche Tiefbauarbeiten für die Anwohner reduziert werden.
Je nach Entwicklung der Nachfrage nach ultra-schnellen Internetzugängen kann anschließend der bereichsweise Ausbau durchgeführt werden. Dabei wird jährlich einer von insgesamt vier sog. "Clustern" abgeschlossen, die Glasfaser in die Speed Pipes eingeblasen und ans Netz gebracht.
Für die Inbetriebnahme des ersten Clusters plant die VBS derzeit mit einem Zeitkorridor von 2016 - 2018.

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Abfrage nach Maßgabe von § 4a lit. b S. 3-5 Bundesrahmenregelung Leerrohre (BRRL) an die bestehenden Breitband-Anbieter

Zur Prüfung von Maßnahmen im Bereich der Glasfasererschließung der Gemeinde Pullach i. Isartal durch die VBS Kommunalunternehmen bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

1. Welche Modernisierungsmaßnahmen hat Ihr Unternehmen in den zurückliegenden drei Jahren (2010- 2012) unternommen, um im Gebiet der Gemeinde Pullach i. Isartal das von Ihnen betriebene örtliche Telekommunikationsnetz dahingehend auszubauen, dass eine flächendeckende Versorgung mit Breitbanddiensten der nächsten Generation (sog. NGA-Breitbandversorgung) mit
a) mind. 25 Mbit/s im Downstream für private Endkunden sowie
b) mind. 25 Mbit/s im Down- und Upstream für gewerbliche Endkunden
gewährleistet ist?
Soweit bereits entsprechende Bandbreiten verfügbar sind, bitten wir um Angabe der jeweiligen Flächenabdeckung.

2. Bestehen zum heutigen Zeitpunkt konkrete Erschließungsplanungen Ihres Unternehmens, in den nächsten drei Jahren im Gebiet der Gemeinde Pullach i. Isartal das von Ihnen betriebene örtliche Telekommunikationsnetz dergestalt auszubauen, dass dieses eine flächendeckende Breitbandversorgung mit
a) mind. 25 Mbit/s im Downstream für private Endkunden sowie
b) mind. 25 Mbit/s im Down- und Upstream für gewerbliche Endkunden
gewährleistet?
Falls konkrete Erschließungsplanungen bestehen, bitten wir diese unter Vorlage von konkreten Nachweisen, vor allem in Bezug auf die Versorgungsgeschwindigkeit sowie Flächendeckung, darzulegen und zu erläutern.

Wir geben Ihnen hiermit Gelegenheit zur Äußerung bis 22. März 2013.

Die Anbieterabfrage wird auch im Amtsblatt der Gemeinde (Isar-Anzeiger Nr. 8 v. 21.02.2013) bekanntgemacht. Daneben wurden bekannte Breitband-Anbieter auch direkt angeschrieben.

Marcus Eckert
Peter Kotzur
kaufm. Vorstand
techn. Vorstand

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Sanierung der Schmutzwasserkanäle im Bereich westlich der DB Gleisanalage

zwischen der Schubertstraße und der Josef-Heppner-Straße

Eigenüberwachung Ihrer Grundstücksentwässerungsanlage

die Versorgungs-, Bau- und Servicegesellschaft (VBS) Kommunalunternehmen betreibt die öffentliche Kanalisation im Bereich der Gemeinde Pullach, in die Sie Ihr häusliches Abwasser einleiten.

In den Jahren 2008 und 2009 ließ die VBS Pullach ihre gesamten Hauptkanäle mittels Videokamera untersuchen. Nachdem verschiedene Schadstellen festgestellt wurden, hat die VBS im Jahr 2010 den Ortskern Pullach, 2011 den Ortsteil Großhesselohe und 2012 das nördliche Entsorgungsgebiet (westlich der Bahn) saniert.

Im Jahr 2013 ist vorgesehen die Schmutzwasserkanäle im Bereich zwischen der Schubertstraße und der Josef-Heppner-Straße zu sanieren.

Da das gesamte Abwassernetz nicht nur aus den öffentlichen Kanälen, sondern auch aus privaten Anschlussleitungen, einschließlich der dazugehörigen Grundstücksentwässerungsanlage besteht, möchten wir Sie auf verschiedene Themen im Zusammenhang mit Ihrer Grundstücksentwässerung hinweisen:

Die im Jahr 1995 erlassene Verordnung zur Eigenüberwachung von Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen (EÜV) legt fest, dass von Abwasseranlagen keine negativen Auswirkungen für die Umwelt ausgehen dürfen. Das bedeutet unter anderem, dass die Kanäle dicht sein müssen, um das Eindringen von Abwasser in den Untergrund zu verhindern. Verantwortlich für den Nachweis der Dichtheit sind die Betreiber der jeweiligen Abwasseranlage.

Betreiber von Abwasseranlagen sind jedoch nicht nur die öffentlichen Entwässerungsunternehmen wie die VBS, sondern auch Sie als Eigentümer Ihrer Grundstücksentwässerungsanlage (zwischen Revisionsschacht und einschließlich der Grundleitungen im Gebäude).

Nach der derzeit gültigen Entwässerungssatzung der VBS und dem Wasserhaushaltsgesetz ist nun auch für die Privathaushalte ein verbindlicher Zeitpunkt - bis Ende 2015 - festgelegt, zu dem die Dichtheit der Abwasserkanäle nachgewiesen werden muss.

Falls eine Überprüfung, Sanierung oder eine Erneuerung Ihrer Grundstücksentwässerungsanlage in den letzten 10 Jahren durchgeführt wurde, bitten wir Sie diesen Nachweis uns zukommen zu lassen. Eine erneute Überprüfung wäre somit erst in 25 Jahren wieder notwendig.

Wie im Vorjahr hat die VBS hierzu wieder eine Fachfirma mit der Untersuchung des öffentlichen Teils der Grundstücksanschlusskanäle beauftragt.

Da die VBS Sie als privaten Anschlussnehmer unterstützen möchte, möglichst kostengünstig die Untersuchung an Ihren Kanälen einschließlich der erforderlichen Dichtheitsnachweise zu erbringen, bieten wir an, diese Untersuchungen durch die von der VBS beauftragte Fachfirma durchführen zu lassen.

Die Beauftragung der Kanaluntersuchung muss jedoch von Ihnen als Anschlussnehmer direkt veranlasst werden. Die Kosten für die Untersuchung und die eventuell notwendig werdende Sanierung müssten Sie als Grundstückseigentümer tragen.

Die folgenden Preise der Firma Rothdach Kanalprüfung sind das Ergebnis einer beschränkten Ausschreibung mit nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren:

(Preise inkl. gesetzlicher MwSt.)

TV-Befahrung eines Hausanschlusses 7,14 €/m

An- und Abfahrt (pro Grundstück) 119,00 €

Spülen der Leitungen 47,60 €

Bericht und Dokumentation 3,57 €

Um einen reibungslosen Ablauf der Arbeiten zu gewährleisten ist die Zugänglichkeit des Revisionsschachtes auf Ihrem Privatgrundstück erforderlich. Wir bitten Sie daher die Zugänglichkeit des Schachtes sicherzustellen, und dies im beiliegenden Formular zu vermerken. Das Formular ist bis zum 01.April 2013 vollständig ausgefüllt zurückzusenden.

Zur Einholung eines Angebotes für Ihre Kanaluntersuchung bzw. einer Kanalsanierung wenden Sie sich bitte an die mit der Prüfung der öffentlichen Kanäle beauftragten:

Firma Rothdach Kanalprüfung
Hauptstraße 40; 87770 Oberschönegg/ Di.
Telefon: 08333/ 935634 Telefax: 08333/ 935633
E-Mail: info@rki-rothdach.de

Für sonstige Fragen rund um die Kanalsanierung stehen Ihnen von der VBS
Herr Popov 089/ 744 744- 48 oder Herr Kotzur 089/ 744 744- 43 gerne zu Verfügung.

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Anpassung der Gebühren

für Wasser und Abwasser zum 01.01.2010

Nach einem Zeitraum von drei Jahren gleichbleibender Preise für Wasser- und Abwasser wurde eine Neukalkulation der Gebühren notwendig. In diese Berechnung fließen neben den laufenden Kosten für den Betrieb der VBS auch sonstige notwendige Aufwendungen ein.

Im Bereich der Frischwasserversorgung ist dies die bereits seit Jahren erfolgreich durchgeführte Erneuerung von meist korrosionsgeschädigten Rohrleitungen.

Im Abwasserbereich wurde in den letzten zwei Jahren eine Bestandserhebung der Hauptkanäle durchgeführt. Dabei zeigte sich, dass sich die untersuchten Rohre in Teilbereichen in einem sehr schlechten Zustand befinden. Neben gebrochenen Rohren aus denen das Abwasser in den Untergrund versickern kann, gibt es Wurzeleinwüchse und andere Schäden, die einen ordnungsgemäßen Betrieb gefährden. Daher hat die VBS ein Sanierungsprogramm mit einem Gesamtumfang von 3,2 Mio € erarbeitet, mit dem die schadhaften Bereiche in den nächsten Jahren beseitigt werden sollen.

Im Jahr 2010 ist die Durchführung von Sanierungsarbeiten im Bereich des Ortskerns östlich der Bahnlinie vorgesehen. Über die Einzelheiten des Vorgehens wird die VBS die betroffenen Grundstückseigentümer in der nächsten Zeit ausführlich informieren.

Im einzelnen ergeben sich ab 01.01.2010 folgende neue Gebühren.

Der Frischwasserpreis wird sich auf 0,95 €/m³ (inklusive 7 % Mehrwertsteuer) erhöhen und steigt damit auf das Preisniveau von 2004 – 2006.
Die neuen Grundgebühren für die Wasserzähler betragen für die in normalen Haushalten meist eingesetzten Qn 2,5 m³/h 3,43 €/Monat und den Qn 6,0 m³/h 5,71 €/Monat (inklusive 7 % Mehrwertsteuer).
Die Kosten für größere Wasserzähler werden noch veröffentlicht.

Der Abwasserpreis wird sich auf 2,19 €/m³ erhöhen.
Der neue Preis für den Gartenwasserzähler beträgt 25,00 €/Jahr.

Die für das in Kraft treten der neuen Gebühren notwendige Änderung der Satzung erfolgt in der öffentlichen Verwaltungsratsitzung der Versorgungs-, Bau- und Servicegesellschaft am 02.02.2010. Die neuen Satzungen werden anschließend bekanntgemacht.

Versorgungs-, Bau- und Servicegesellschaft
Kommunalunternehmen
Der Vorstand

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Erstattung der Mehrwertsteuer für Hausanschlußkosten beginnt

Kunden, bei denen im Jahr 2000 ein neuer Hausanschluss verlegt wurde, können bereits im Laufe des Monats September mit der Erstattung rechnen – VBS übernimmt die Abwicklung für die Gemeinde

Nachdem mittlerweile zwischen den Bayerischen Staatsministerien für Finanzen und für Inneres und dem Bayerischen Städte- und Gemeindetag letzte Detailfragen geklärt wurden, hat die VBS begonnen, die Daten für die Erstattung der Mehrwertsteuerdifferenz zu erheben.
Für das Jahr 2000 wird insgesamt eine Erstattung von ca. 3.600 € vorgenommen, jeder Erstattungsberechtigte erhält im Durchschnitt knapp 140 €. Die vom Finanzamt zu viel geforderte Mehrwertsteuer erhalten Gemeinde bzw. VBS zurück; für die entstehenden Verwaltungskosten gibt es jedoch keine Erstattung.
Die aus den Unterlagen erhobenen Adressdaten werden noch vom Einwohnermeldeamt auf Aktualität überprüft, anschließend erhält zunächst jeder betroffene Neuanschlussnehmer des Jahres 2000 einen Antrag auf Erstattung der Mehrwertsteuerdifferenz.
Das Antragsverfahren ist zur Sicherstellung des richtigen Adressaten und Zahlungsempfängers erforderlich. Nachdem Ihr Antrag bei uns eingegangen ist, erhalten Sie innerhalb von 1-2 Wochen einen korrigierten Gebührenbescheid und Ihre Erstattung.
Wir gehen davon aus, dass auch die Folgejahre 2001–2008 bis Jahresende abgearbeitet sein werden; über den aktuellen Stand informieren wir Sie an dieser Stelle.

Marcus Eckert
kaufm. Vorstand

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VBS nimmt am „Benchmarking Abwasser Bayern 2009“ teil

Der vom Umweltministerium geförderte freiwillige Unternehmensvergleich soll Stärken und Schwächen im Unternehmen aufzeigen

Nachdem am Benchmarking-Projekt 2007 in Bayern bereits 166 Abwasserentsorgungs-unternehmen teilgenommen hatten, die zusammen 46 % der angeschlossenen Einwohnerwerte repräsentierten, soll die nun beginnende Projektrunde nochmals größer und die Ergebnisse damit noch aussagekräftiger werden.
Auch der Vorstand der VBS hat daher entschieden, an diesem Unternehmensvergleich teilzunehmen.

Ziel dabei ist eine Standortbestimmung des Unternehmens im Vergleich mit anderen von der Zahl der Anschlussnehmer, der räumlichen Struktur und sonstigen Faktoren ähnlichen Unternehmen oder Gemeinden.
Darüber hinaus erhofft man sich aber auch, die Ursachen für diese Positionierung zu ermitteln und ggf. Verbesserungsmöglichkeiten zu erkennen und umzusetzen.

Das Projekt selbst wird weitgehend über das Internet abgewickelt, hier steht eine eigene Plattform zur Verfügung, daneben gibt es mehrere Workshops, auf denen Informationen zur Datenerhebung und -eingabe gegeben werden und auch die Ergebnisse besprochen und diskutiert werden.

Nach der Entscheidung für die Teilnahme geht die VBS ab Mitte Mai in die Projektphase 2 über, die Datenermittlung und Dateneingabe. Hierzu sind etwa 120 Fragen zu Daten und Fakten des Unternehmens zu beantworten, aus denen aussagekräftige Kennzahlen gebildet werden. Dies soll bayernweit bis Herbst 2009 abgeschlossen sein, mit Ergebnissen (Phase 4) darf Anfang 2010 gerechnet werden. Seitens der Projektverantwortlichen ist für März 2010 eine offizielle Abschlussveranstaltung geplant, bei der auch die Öffentlichkeit über die Ergebnisse informiert werden soll.

Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.abwasserbenchmarking-bayern.de; außerdem werden wir Sie über den Stand des Projekts und natürlich auch über unser Abschneiden an dieser Stelle auf dem Laufenden halten.

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Erstattung der Mehrwertsteuer für Hausanschlußkosten

Für seit dem Jahr 2000 verlegte Wasserhausanschlüsse erhalten betroffene Kunden voraussichtlich einen Teil der Mehrwertsteuer erstattet

Die VBS verrechnet für das Legen von neuen Wasserhausanschlüssen und für die Erneuerung von bestehenden Anschlüssen einen Teil der Kosten an den jeweiligen Eigentümer. Dabei war die VBS (vor 2005 die Gemeinde Pullach i. Isartal) seit Mitte des Jahres 2000 infolge eines Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen verpflichtet, den Regelsteuersatz von 16% bzw. 19% (ab 2007) anzuwenden.

Mit zwei Urteilen vom 08.10.2008 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass das Legen eines Hausanschlusses durch ein Wasserversorgungsunternehmen unter den Begriff „Lieferung von Wasser“ fällt und daher dem ermäßigten Steuersatz von 7% unterliegt; diese aktuelle Rechtsprechung wendet die VBS bereits seit 01.01.2009 an.

Doch auch für Eigentümer, die ihren Hausanschluss in den Jahren 2000 bis 2008 haben legen oder erneuern lassen, gibt es gute Nachrichten: auf Grund dieser Urteile und eines Anwendungsschreibens des Bundesfinanzministeriums von Mitte April kann die VBS ihnen voraussichtlich den Differenzbetrag aus der berechneten Mehrwertsteuer von 16% bzw. 19% und dem ermäßigten Steuersatz von 7% erstatten.

Zwar besteht hierzu weder steuerrechtlich noch verwaltungsrechtlich (die entsprechenden Erstattungsbescheide sind bereits alle bestandskräftig) eine Verpflichtung oder ein Anspruch der Anschlussnehmer, doch nutzen wir natürlich gerne die Möglichkeit der rückwirkenden Rechnungskorrektur.

Da jedoch noch letzte Details zu klären sind und auf Grund der Vielzahl der Fälle, die im Jahre 2000 beginnend Jahresweise aufgearbeitet werden, bitten wir für die Berechnung und Auszahlung Ihrer Erstattung um ein wenig Geduld, speziell wenn Ihr Anschluss erst in den letzten Jahren gelegt wurde.

Weitere aktuelle Informationen zur Erstattung finden Sie demnächst an dieser Stelle.

Bei Fragen steht Ihnen Herr Eckert unter Tel. 089 / 744 744 -36 oder eckert@pullach.de zur Verfügung.

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hier
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Änderungssatzung
4
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Zum Nachlesen erhalten Sie hier mit freundlicher Genehmigung der SWM den neuesten Prüfbericht.
14+07+02+Trinkwasseruntersuchung
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Zum Nachlesen erhalten Sie hier mit freundlicher Genehmigung der SWM den neuesten Prüfbericht.
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Beschaffung eines neuen Pritschenwagens
2013-06-13+Werbebeteiligung+Regenbogen+Fahrzeug
2013-06-13+Werbebeteiligung+Regenbogen+F[...]
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Vorstandswechsel bei der VBS Kommunalunternehmen

 

Als Erster Bürgermeister wurde Jürgen Westenthanner mit Amtsantritt auch neuer Vorsitzender des Verwaltungsrates des Kommunalunternehmens.

Seit Anfang Februar hat die VBS auch einen neuen kaufmännischen Vorstand: Marcus Eckert. Sein Vorgänger, Andreas Weber, bekleidet seit Mai 2008 das Amt des Kämmerers und bleibt der VBS als stellvertretender kaufmännischer Vorstand erhalten. Eckert war im Landratsamt Dachau sowie als Personalleiter bei der Gemeinde Schnaittach tätig, bevor er ins Rathaus Pullach wechselte. Der gelernte Diplom-Verwaltungswirt absolvierte die Zusatzqualifikation zum Verwaltungsbetriebswirt und sieht den neuen Posten als große Herausforderung: „Die Arbeit in diesem Bereich bringt mir großen Spaß. Außerdem trage ich gerne Verantwortung“, so der gebürtige Gunzenhausener.
Nach wie vor gehört daneben Peter Kotzur als technischer Vorstand zur Leitung der VBS.
 

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