Wasserversorgung

Ihre Ansprechpartner bei technischen Fragen zur Wasserversorgung:

André Nelson ~ Tel. 089/744744-651 ~ E-Mail: nelson@pullach.de

Kontrollierte Trinkwasser-Qualität

Das Pullacher Trinkwasser ist frisch und natürlich rein. Weil uns für die Pullacher Bevölkerung nur das Beste gut genug ist, kontrollieren wir die Qualität des Trinkwassers laufend. Die Proben werden regelmäßig (neueste Prüfberichte finden Sie unter (Downloads) mikrobiologisch und chemisch untersucht. Und die VBS-Mitarbeiter sind immer in Bereitschaft, um Ihre Versorgung zu sichern und diese Top-Qualität zu überwachen.

Die rund 9000 Einwohner Pullachs werden durch die VBS mit Trinkwasser versorgt. Im Bereich Carusoweg und Großhesseloher Straße übernehmen die Stadtwerke München (SWM) die Wasserversorgung.

Zwei Tiefbrunnen im Forstenrieder Park mit einer Leistung von 45 bzw. 68 Litern pro Sekunde liefern unserer Gemeinde im Jahr rund 900.000 Kubikmeter Wasser.

Einer der beiden Tiefbrunnen im Forstenrieder Park

Innenansicht

Unser Wasserwerk besitzt in Baierbrunn einen Hochbehälter mit einem Fassungsvermögen von maximal 2000 Kubikmetern.
Das Hauptleitungsnetz erstreckt sich über fast 50 Kilometer. Dazu kommen noch rund 36 Kilometer Hausanschlussleitungen.

Trinkwasser in Pullach (Innenansicht Hochbehälter)

Hochbehälter

Härtegrad des Pullacher Trinkwassers

17,9 Grad deutscher Härte / Härtebereich hart (alter Härtebereich 3), lt. Analyse der SWM v. 18.07.2023.

 


Wassergebühr

 

Ab dem 01.01.2023 beträgt die Verbrauchsgebühr für Wasser netto 1,61 € zzgl. 7 % Umsatzsteuer = brutto 1,72 € pro Kubikmeter.

Daneben wird eine Grundgebühr in Abhängigkeit von der Zählergröße berechnet, diese beträgt gemäß § 11 Abs. 2 der BGS-WAS vom 20.11.2019, zuletzt geändert durch 1. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 26.10.2022:

 

bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss (Q3) monatlich:

bis 4 m³/h 4,61 €

bis 10 m³/h 7,69 €

bis 16 m³/h 17,86 €

bis 25 m³/h 169,55 €

bis 63 m³/h 191,67 €

bis 100 m³/h 233,33 €

bis 250 m³/h 308,33 €

über 250 m³/h 666,67 €.


bzw. bei Verbundzählern monatlich:

bis 25 m³/h 423,61 €

bis 63 m³/h 495,00 €

bis 100 m³/h 613,89 €

über 100 m³/h 991,67 €

 

 

Vom 01.01.2020 bis 31.12.2022 betrug die Verbrauchsgebühr für Wasser netto 1,06 € zzgl. 7 % Umsatzsteuer.

Die Grundgebühr, welche sich nach der Zählergröße berechnet, betrug vom 01.01.2020 bis 31.12.2022:

 

bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss (Q3) monatlich:

bis 4 m³/h 3,48 €

bis 10 m³/h 5,79 €

bis 16 m³/h 13,23 €

bis 25 m³/h 127,84 €

bis 63 m³/h 141,24 €

bis 100 m³/h 176,79 €

bis 250 m³/h 259,32 €

über 250 m³/h 495,96 €.


bzw. bei Verbundzählern:

bis 25 m³/h 319,83 €

bis 63 m³/h 373,99 €

über 63 m³/h 463,09 €.

 

Vorübergehender Wasserbezug / Bauwasser

 

Für den vorübergehenden Wasserbezug bzw. Bauwasser ist bei der VBS ein entsprechender Antrag (siehe Downloads, Formular: „Antrag auf vorübergehenden Wasserbezug / Bauwasser“) einzureichen. Für die Überlassung eines Standrohrs / die Nutzung eines Hydranten wird vom Antragsteller eine Sicherheitsleistung (Kaution) in Höhe von 500,00 EUR erhoben. Diese ist vor Anbringung der Wasserabgabevorrichtung an die VBS zu leisten.

 

Für den vorübergehenden Wasserbezug / Bauwasser fallen folgende Gebühren an (siehe auch § 12 Abs. 3 BGS-WAS):

 

Überlassung Standrohr/Benutzung eines Hydranten: 1,00 €/Tag (netto, zzgl. 7 % USt.)

Verwaltungsgebühren: 20,00 € (ohne USt.)

Wasserverbrauchsgebühren: 2,12 €/m³ (netto, zzgl. 7 % USt.)

ggf. Einleitungsgebühren Abwasser: 1,60 €/m³ (ohne USt.)

 

Nach unbeschädigter Rückgabe der Wasserabgabevorrichtung werden die zu zahlenden Gebühren mit der geleisteten Kaution verrechnet. Hierüber erhält der Gebührenpflichtige einen entsprechenden Abrechnungsbescheid.

 

Die kommunale Wasserversorgung hat sich bewährt.

Wasser ist ein natürliches Umweltgut und unverzichtbare Lebensgrundlage. Damit ist Wasser kein Wirtschaftsgut wie jedes andere. Es geht bei der Wasserversorgung nicht in erster Linie um Gewinn, sondern um Verbraucher- und Umweltschutz im Interesse der Bürgerinnen und Bürger.

Die kommunalen Strukturen der Wasserversorgung haben sich bewährt. Im internationalen Vergleich nehmen die Trinkwasserqualität und die Versorgungssicherheit in Deutschland einen Spitzenplatz ein. Die Ausführung der Wasserversorgung in kommunaler Verantwortung ist für diese Qualität Garant. Sie gewährleistet einen nachhaltigen Umgang mit dem Umweltgut „Wasser“ vor Ort unter Berücksichtigung der jeweiligen Interessen der Bürgerinnen und Bürger und sichert Investitionen und Arbeitsplätze in der Region.

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