Abwasserentsorgung
Ihr Ansprechpartner bei technischen Fragen zur Abwasserentsorgung:
Gernot Neukart ~ Tel. 089/744744-661 ~ E-Mail: neukart@pullach.de
Zur Erfüllung der kommunalen Pflichtaufgaben gehört natürlich auch die Abwasserentsorgung.
Die Versorgungs-, Bau- und Servicegesellschaft (VBS) übernimmt diese Aufgabe in der Gemeinde Pullach i. Isartal.
Abwassergebühr:
Ab dem 01.01.2023 beträgt die Einleitungsgebühr für Abwasser 2,77 € pro Kubikmeter. Davon geht ein Großteil (56,32 %), nämlich 1,56 € pro Kubikmeter (Stand: 2022) an
die Münchner Stadtentwässerung (MSE) für die Weiterleitung und Reinigung des Pullacher Abwassers in der Kläranlage der MSE.
Vom 01.01.2020 bis 31.12.2022 betrug die Einleitungsgebühr 1,60 € pro Kubikmeter.
Davon geht ein Großteil (rund 82 %), nämlich 1,31 € pro Kubikmeter (Stand: 2018) an die Münchner Stadtentwässerung für die Weiterleitung und Reinigung des Abwassers in der Kläranlage.
Gemäß § 11 Abs. 2 der BGS-EWS vom 20.11.2019 berechnet sich die Abwassermenge nach der dem Grundstück aus der Wasserversorgungseinrichtung und ggf. einer Eigengewinnungsanlage zugeführten
Wassermengen abzüglich der nachweislich auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen (z. B. zur Gartenbewässerung über 10 m³), soweit ein Abzug nicht ausgeschlossen
ist. Der Nachweis der verbrauchten und der zurückgehaltenen Wassermengen obliegt nach § 11 Abs. 3 der BGS-EWS vom 20.11.2019 dem Gebührenpflichtigen. Er ist grundsätzlich durch geeichte und
verplombte Wasserzähler zu führen, die der Gebührenpflichtige auf eigene Kosten fest zu installieren hat. Damit die ordnungsgemäße Installation der Wasserzähler geprüft werden kann, sind diese Zähler
durch die VBS abzunehmen. Ohne Abnahme des Wasserzählers (z. B. bei Ablauf der Eichfrist oder fehlerhafter Installation) kann der Abzug der Wassermengen bei der Berechnung der Einleitungsgebühren von
der VBS abgelehnt werden.
Was ist eigentlich Abwasser?
Abwasser ist durch den Gebrauch verunreinigtes bzw. in seinen Eigenschaften oder seiner Zusammensetzung verändertes Wasser. Auch das über die Kanalisation gesammelte Niederschlagswasser wird als
Abwasser bezeichnet.
Die Abwässer werden durch die Kanalisation der VBS gesammelt und transportiert. Im Anschluss werden sie nach München weitergeleitet und dort in der Kläranlage behandelt und so vorgereinigt in als
Vorfluter dienende Gewässer eingeleitet. Ziel der Abwasserbehandlung ist eine Beseitigung der Abwasserinhaltsstoffe und eine Wiederherstellung der natürlichen Wasserqualität. Nach § 7a des
Wasserhaushaltsgesetzes muss Abwasser nach dem Stand der Technik behandelt werden.
Schmutzstoffe liegen im Abwasser in gelöster und ungelöster Form, sowie als organische Verbindungen (Fette, Eiweiße, Kohlenhydrate) vor. Man unterscheidet die Abwasserinhaltsstoffe in
Zehrstoffe:
wie etwa Harnsäure, Glukose sind biologisch abbaubar und führen bei anaeroben Abbauprozessen zu Geruchsbelästigungen. Die durch diese Stoffe ausgelöste Sauerstoffzehrung kann darüber hinaus zu
reduzierten Sauerstoffgehalten in Gewässern führen.
Nährstoffe:
wie etwa Stickstoff- und Phosphorverbindungen, die zur Eutrophierung insbesondere stehender Gewässer führen und auch für verstärktes Algenwachstum verantwortlich sind.
Schadstoffe:
wie etwa Gifte, Schwermetalle, synthetische organische Substanzen, Bakterien, Pilze, oder Viren, die zu Erkrankungen führen können.
Störstoffe:
Wie etwa Salze, Fette, Öle, Tone, Sand