Gartenwasser
Abwassergebühren senken durch Einbau eines Gartenwasser-Zählers
Die Bewohner von Eigenheimen in der Gemeinde Pullach i. Isartal können nach § 12 Abs. 2 Nr. 2 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der VBS Kommunalunternehmen günstig Gartenwasser für die Bewässerung ihrer Gärten nutzen. Denn für das Gartenwasser fallen keine Abwassergebühren an. Voraussetzung dafür ist der Bezug eines von der VBS ausgegebenen geeichten Wasserzählers.
Für die Bereitstellung und Inbetriebnahme des Gartenwasserzählers berechnen wir Zählergebühren. Über die genauen Zählerkosten informieren wir Sie gerne. Die jährliche Grundgebühr für einen Gartenwasserzähler beträgt 25,00 €.
Der Einbau eines Gartenwasserzähler erfordert in der Regel einige Installationsarbeiten. Der Eigentümer hat diese bei einer Installationsfirma selbst zu beauftragen. Werden für mehrer Auslaufhähne Zähler benötig, so fallen auch entsprechend mehrfach Zählergebühren an.
Bitte beachten: Der Gartenwasser-Zähler muss vom Hauseigentümer selbst gegen Frost gesichert werden!
Der Verbrauch von einem Kubikmeter Wasser kostet mit Kanalgebühren derzeit 3,14 EUR - nach Einbau des Gartenwasserzählers sparen Sie sich 2,19 EUR Kanalgebühren pro Kubikmeter. Es kostet Sie daher ein Kubikmeter Gartenwasser nur noch 0,95 EUR!